Geschichte Österreich

Bundeskanzleramt

Bundeskanzleramt Österreich


Das Bundeskanzleramt ist die dem Bundeskanzler unterstehende oberste Verwaltungsstelle der Bundesverwaltung, am Ballhausplatz 2 in Wien. Seit der Gründung der Republik Österreich ist das Bundeskanzleramt der zentrale Ort für die Arbeit der Bundesregierung. Hier erfolgt die Koordination der Regierungspolitik und der Verfassungsfragen.

Der Ballhausplatz und seine Geschichte
Der Baubeginn erfolgte unter Kaiser Karl VI., dem Vater Maria Theresias, Staatsmänner wie Wenzel Anton Graf Kaunitz oder Fürst Metternich prägten hier die politischen Geschicke der Donaumonarchie. Seit der Gründung der Republik leiteten Persönlichkeiten wie Karl Renner oder Otto Bauer das Haus. Aber nicht nur die Bundeskanzler, auch die Bundespräsidenten hatten hier ihre Amtsräume. Erst ab dem Jahre 1946 übersiedelten die in die Hofburg.

Die dunkle Seite des Ballhausplatzes
Das Bundeskanzleramt erlebte aber auch dunkle Seiten. In der Zwischenkriegszeit herrschte Terror und Gewalt am Ballhausplatz. 1934 wurde der Kanzler Engelbert Dollfuß erschossen, 1940 zog die Gauleitung des Nationalsozialistischen Regimes ins Bundeskanzleramt ein. Ein Teil des Gebäudes wurde 1944 durch die Fliegerbomben zerstört. Der Wiederaufbau des Bundeskanzleramtes wurde zum Symbol für Österreich und seine Souveränität. Das Bundeskanzleramt vertritt Österreich vor dem Verfassungsgerichtshof, dem Verwaltungsgerichtshof und vor den internationalen Gerichtshöfen. Zu den weiteren Aufgaben zählt die Koordination der allgemeinen Regierungspolitik und die Informationstätigkeit der Bundesregierung. Das Bundeskanzleramt ist außerdem für folgende Fachbereiche verantwortlich:
  • Öffentlicher Dienst
  • Frauenangelegenheiten und Gleichstellung
  • Medienangelegenheiten außer das gerichtliche Medienrecht
  • Volksgruppenangelegenheiten
Dem Bundeskanzleramt unterstellt sind:
  • Österreichische Staatsarchiv
  • Kommunikationsbehörde Austria
  • Asylgerichtshof
  • Statistik Österreich sowie
  • die ständige Vertretung bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
Das Bundeskanzleramt beschäftigt rund eintausend Mitarbeiter und hat eine Servicestelle für alle hilfesuchenden Bürger und Bürgerinnen eingerichtet. In den Jahren 1920 bis 1938 und wird der Bundeskanzler vom Bundespräsidenten ernannt und ist der Vorsitzende der Bundesregierung. Nach der seit dem Jahr 1945 geübten Praxis schlägt die im Nationalrat am stärksten vertretende Partei den Bundeskanzler vor. Dieser leitet das Bundeskanzleramt. Alle Akte des Bundespräsidenten bedürfen zur Gültigkeit in der Regel der Gegenzeichnung des Bundeskanzlers, soweit diese nicht durch die Bundesminister zu erfolgen hat.